Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb der TG Winkel 1846 e.V.
Stand 19.05.2021

Der Vorstand der TG Winkel freut sich, dass die Wiederaufnahme des Sportes im Freien möglich ist. Folgende Regelungen sind für alle Abteilungen bei der Nutzung aller Sportstätten der TG Winkel zu beachten:

Ab wann, bis wann gilt diese Regelung?

  • Ab dem 19.05.2021 vorläufig bis auf Widerruf


Wo und wann findet Sport statt?

  • Sport findet im Freien statt.
  • Die Freigabe der Halle durch die Stadt Oestrich-Winkel liegt noch nicht vor.
  • Die Wiederaufnahme der Übungsstunde ist bitte bei der Geschäftsstelle anzumelden. Die Genehmigung wird erteilt, sofern alle Vorgaben eingehalten und die maximale Belegungszahl nicht überschritten wird.
  • Die gültigen Übungsstundenpläne werden auf der Homepage veröffentlicht und sind zwingend zu beachten! Abweichende Übungszeiten (auch einmalige) und Änderungen sind nur nach Anmeldung bei der Geschäftsstelle möglich.


Wo ziehen wir uns um und gehen zur Toilette?

  • Umkleiden und Duschen werden nicht genutzt.
  • Teilnehmende kommen möglichst in Sportkleidung.
  • Mitgebrachte Schuhe, Kleidung und Taschen werden unter Einhaltung von Abstandsregeln am Rand deponiert
  • Fluchtwege sind freizuhalten.
  • Toilettenräume sind geöffnet und sollen maximal von zwei Personen gleichzeitig betreten werden, Einzeltoilettenräume (z.B. zwischen den Umkleiden) nur von einer Person.


Wer darf kommen und wie viele?

  • Übungsleiter/innen
  • Mitglieder der TGW
  • Nichtmitglieder zum Schnuppern an maximal drei Terminen.
  • Beschränkungen der Gruppengröße sind gemäß den Bestimmungen des Landes Hessen und des Landessportbundes Hessen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Momentan (Stand 19.05.2021) gilt im Rheingau-Tanuns-Kreis Stufe 1. Siehe bitte unten im Link zum Landessportbund Hessen „Welche Regelungen gelten für den Sport in Stufe 1“ und „Wie können Sportangebote unter Beteiligung von Geimpften und Genesenen gestaltet werden?“
  • Anwesenheitslisten werden von den ÜL geführt und müssen folgende Angaben enthalten: Tag, Uhrzeit, Ort des Trainings sowie Vornamen, Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen aller Anwesenden (ÜL, Mitglieder, Nichtmitglieder). Die Listen sind von besonderer Bedeutung, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Eine digitale Nachverfolgung durch Luca- oder Corona-Warnapp wird derzeit vom Vorstand geprüft.
  • Zuschauer sind bis auf Weiteres nicht zugelassen.
  • Eltern begleiten ihre Kinder maximal bis zum Eingang des Sportgeländes.
  • Personen mit Erkältungs- oder Corona-Symptomen, z. B. Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns sowie Personen mit aktuell positivem Corona-Test dürfen nicht teilnehmen. ÜL fordern diese Personen auf, unverzüglich das Sportgelände zu verlassen. Kinder bitte vom Erziehungsberechtigten abholen lassen (analog üblicher Regelung zur Aufsichtspflicht).
  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis durch die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu minimieren.

Wie halten wir Abstand?

  • Im Training werden Abstände möglichst eingehalten, Körperkontakte auf ein notwendiges Minimum beschränkt.
  • Das Betreten und Verlassen einer Sportstätte durch verschiedene Gruppen und Gruppenmitglieder erfolgt begegnungsfrei und unter Einhaltung von Abständen.


Wie sorgen wir für Hygiene?

  • Die allgemein gültigen Hygieneregeln werden als bekannt vorausgesetzt und eingehalten.
  • Für einzelne Abteilung weiterhin bestehende sportartenspezifische Hygienekonzepte liegen aus dem Vorjahr vor und haben weiterhin Bestand.


Was darf verzehrt werden?

  • Nur von Teilnehmenden selbst zum eigenen Verzehr mitgebrachte Getränke dürfen verzehrt werden.
  • Bewirtschaftung ist derzeit nicht gestattet.
  • Geschirr der TGW darf nicht genutzt werden.


Welche Regelungen gelten sonst noch?

  • - Über dieses Konzept hinaus liegen sportartenspezifische Empfehlungen der Fachverbände vor, die von unseren Abteilungen jeweils angepasst und umgesetzt werden.
  • Der Vorstand reagiert mit seinen Konzepten auf weitere Lageentwicklungen zur Corona-Pandemie und wird die daraufhin erforderlich werdenden Maßnahmen der TG Winkel anpassen.
  • Die jeweils gültigen Ausführungen des RKI und der Gesundheitsbehörde werden innerhalb der TG Winkel beachtet.
  • Alle Abteilungsleiter/innen und Übungsleiter/innen dürfen nach eigenem Ermessen für ihre Gruppen weiter reichende Regelungen zum Wohle der Gruppenmitglieder treffen. Beispiele: Teilnehmerzahl beschränken; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen vorgeben; Anbringung vorübergehender Markierungen als Orientierungshilfen; etc.


Link zum Landessportbundes Hessen (lsb h):
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/